Unser Pflegetagebuch

Unser Pflegetagebuch

Für die Beurteilung von Pflegebedürftigkeit beauftragt man eine/n Gutachter/in der Medizinischen Dienste (MDK).
Der/die Gutachter/in kann jedoch bei einem Hausbesuch nur eine „Momentaufnahme“ erheben. Verfügt der oder die Pflegebedürftige über eine gute „Tagesform“, kann das tatsächliche Bild der Selbstständigkeit schnell besser dargestellt sein, als es wirklich ist.
Liegt allerdings ein ausgefülltes Pflegetagebuch vor, liefert es wichtige Hinweise zum tatsächlichen Pflegealltag und schafft so eine wertvolle Grundlage für den/die Gutachter/in. Je genauer und gewissenhafter das Pflegetagebuch ist, desto besser unterstützt es später das Gespräch mit dem/der Gutachter/in.